Ab 27. September 2026: Gewährleistungslabel und Garantielabel werden Pflicht
Ab dem 27. September 2026 gilt in der gesamten EU eine neue Kennzeichnungspflicht für Online-Shops: das EU-Gewährleistungslabel. Wer Konsumgüter an Verbraucher verkauft, muss künftig sichtbar über die gesetzlichen Mängelrechte informieren, unabhängig vom Vertriebskanal. Wer zusätzlich Produkte mit einer Herstellergarantie anbietet, braucht ein weiteres, separates Label. In diesem Beitrag erklären wir nicht nur, was rechtlich auf Sie zukommt, sondern liefern auch direkt die passende Lösung mit: zwei Plugins, mit denen Sie beide Label ohne manuellen Aufwand in Ihren xt:Commerce Shop einbinden.
Das EU-Gewährleistungslabel
Das Gewährleistungslabel informiert Kunden über ihren gesetzlichen Anspruch auf Mängelhaftung beim Kauf eines Produkts. Es betrifft alle Händler, die physische Waren an Verbraucher verkaufen, egal ob im Onlineshop, auf einem Marktplatz oder im stationären Geschäft. Rein digitale Inhalte, SaaS-Angebote und reine B2B-Geschäfte sind ausgenommen.
Für die Gestaltung gelten feste Vorgaben:
- Das Label ist standardisiert und darf inhaltlich nicht verändert werden.
- Im Online-Shop muss es farbig dargestellt werden, gut sichtbar vor Abschluss des Kaufs, etwa auf der Produktseite oder im Checkout.
- Es enthält einen scannbaren QR-Code zu weiterführenden Informationen sowie einen Hinweis darauf, dass die gesetzliche Gewährleistungsdauer je EU-Land unterschiedlich lang ausfallen kann.
- Bei mehrsprachigen Shops muss das Label in der jeweiligen Angebotssprache erscheinen.
Fehlt das Label oder ist es fehlerhaft eingebunden, drohen ab dem Stichtag Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände.

Das Garantielabel (GARAN-Label)
Wer zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine freiwillige Herstellergarantie von mindestens zwei Jahren anbietet, muss dafür ein zweites, eigenständiges Label einsetzen: das Garantielabel, auch als GARAN-Label bezeichnet. Es zeigt Herstellername, Modellbezeichnung und die Dauer der Garantie und ist ebenfalls EU-weit einheitlich gestaltet, mit festen Vorgaben zu Mindestmaßen, Schriftart und Farbwerten.
Beide Label sind bewusst getrennt und verweisen aufeinander, damit Kunden den Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der freiwilligen Haltbarkeitsgarantie des Herstellers klar erkennen können. Ein Garantielabel ist nur dann Pflicht, wenn tatsächlich eine entsprechende Garantie angeboten wird. Wer keine Herstellergarantie gewährt, braucht auch kein Garantielabel, das Gewährleistungslabel bleibt davon unberührt und ist immer erforderlich.

Unsere Lösung für xt:Commerce
Für beide Pflichten haben wir passende Plugins für xt:Commerce entwickelt:

EU-Gewährleistungslabel für xt:Commerce
Das Plugin (Zum Shop / xt:Commerce Marketplace) bindet das gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungslabel an bis zu zwei frei wählbaren Positionen in Ihren Shop ein, etwa auf der Produktseite, im Warenkorb oder im Checkout. Anzeige und die als PDF beigefügte Version in der Bestellbestätigung passen sich automatisch an die Shop- und Bestellsprache an.
Das Plugin ist mit den gängigen xt:Commerce Templates kompatibel.

EU-Herstellergarantie-Labels (garan-label.com)
Wenn Sie eine Herstellergarantie anbieten, erstellt dieses kostenlose Plugin (Zum Shop / xt:Commerce Marketplace) passende Garantielabel für jedes Produkt, auf Basis der bereits im Shop vorhandenen Daten wie Hersteller, Artikelnummer und Garantiedauer. Über einen Cronjob werden die Label per API bei garan-label.com (kostenpflichtig) generiert und lassen sich pro Produkt einzeln aktivieren.
Das Plugin lässt sich mit dem EU-Gewährleistungslabel-Plugin kombinieren, sodass beide Label im Shop nebeneinander korrekt dargestellt werden.
Bereit für den 27. September 2026
Die neue Label-Pflicht betrifft praktisch jeden Online-Shop mit Endkunden in der EU. Bis zum 27. September 2026 bleibt Zeit, die Umsetzung vorzubereiten, danach drohen Abmahnungen bei fehlender oder falscher Kennzeichnung. Mit den beiden xt:Commerce Plugins lässt sich die Pflicht ohne manuellen Aufwand pro Produkt umsetzen. Für die rechtssichere Umsetzung im Einzelfall empfehlen wir zusätzlich, mit Ihrer Rechtsberatung Rücksprache zu halten.