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1. Juli 2021: Neue EU-Umsatzsteuerregeln für den Onlinehandel

Am 1. Juli 2021 treten die neuen Umsatzsteuerregeln in der Europäische Union (EU) in Kraft. Sollten Sie Ihre Waren an Käufer in der EU exportieren oder über EU-Ländergrenzen hinweg verkaufen sind Sie davon betroffen.

DIE ÄNDERUNGEN AM 01.07.2021:

Für den innergemeinschaftlichen Warenverkauf gibt es drei wichtige Änderungen:

Beendigung der Regeln für Fernabsatzschwellen. Die sogenannten Lieferschwellen beim Verkauf in das EU-Ausland entfallen, aber Grenzüberschreitende Verkäufer müssen ab dem ersten Verkauf den Umsatzsteuersatz des Wohnsitzlandes des Käufers berechnen, es sei denn, der Schwellenwert für Kleinstunternehmen gilt.

Neuer EU-weiter Schwellenwert für Kleinstunternehmen. Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen, welche in den letzten zwei Jahren jeweils nicht mehr als 10.000 Euro Umsatz erzielt haben. Kleinstunternehmen können weiterhin den lokalen Umsatzsteuersatz des EU-Landes, aus dem die Lieferung stammt, für alle belieferten EU-Länder berechnen und weiterhin an ihre lokale Steuerbehörde abführen

Steuererklärung über OSS (einzige Anlaufstelle in der EU) Das OSS-Portal erlaubt Händlern zukünftig eine einzige Umsatzsteuererklärung („OSS-Erklärung“) einzureichen und abzuführen.

MEHR INFOS IM DETAIL:

Shopify: Neue EU-Umsatzsteuerregeln für den elektronischen Handel – Aktualisierungen 2021

IT-Recht Kanzlei: EU-Umsatzsteuerreform im Online-Handel: Wegfall der EU-Lieferschwellen + Besteuerung im Zielland ab dem 01.07.2021

Sollten Sie Unterstützung bei der Konfiguration der neuen Umsatzsteuersätze in Ihrem Shop benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

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